Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nordsee Ferienpark Schillig GmbH

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungengelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Nordsee Ferienpark Schillig GmbH (im Folgenden „NFS GmbH“) und den Nutzern des Nordsee Ferienparks in Horumersiel-Schillig, welche die angebotenen Leistungen im Sinne des § 2, Nr.2, 3 dieser Vertragsbedingungen in Anspruch nehmen (im Folgenden „Feriengäste“; gemeinsam auch „die Vertragsparteien“).

§ 2 Vertragsabschlüsse, Leistungsgegenstände, Vertragspartner

Mit der Darstellung der Vertragsleistungen und der Einräumung einer schriftlichen, elektronischen oder telefonischen Buchungsmöglichkeit sowie über das Buchungsportal auf der Unternehmenswebsite, ist noch kein verbindliches Angebot der NFS GmbH verbunden. Erst die mündliche, schriftliche oder elektronische Buchungsanfrage eines Feriengastes stellt ein solches verbindliches Angebot an die NFS GmbH und den Vermieter des Feriendomizils dar (s. nachfolgende Verträge). Der Vertragsabschluss erfolgt durch ein Antwortschreiben bzw. eine E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse des Feriengastes, mit der die Buchung ausdrücklich bestätigt und deren Einzelheiten aufgeführt werden.

1.Vermietung

Die NFS GmbH ist nicht Eigentümerin und Vermieterin der angebotenen Feriendomizile. Sie vermittelt stattdessen im Namen und in Vollmacht des Eigentümers des jeweiligen Feriendomizils (im Folgenden auch „Vermieter“) den Mietvertrag mit den Feriengästen. Der Vertrag über die Anmietung des Mietobjektes kommt – durch die NFS GmbH vermittelt - mit dem Vermieter des Feriendomizils zustande. Durch die NFS GmbH wird diesbezüglich lediglich die Abwicklung des Mietvertrages und der Beherbergung der Feriengäste übernommen.

2. NFS-Leistungen

Darüber hinaus wird zwischen Feriengast und der NFS GmbH ein gesonderter Vertrag über die Erbringung von weiteren entgeltlichen Sonderleistungen (z.B. Endreinigung, Bereitstellung eines Internetzuganges, Wäschepaket, sog. „NFS-Leistungen“) geschlossen, der nicht Teil des Mietvertrages zwischen Feriengast und Vermieter ist. Die NFS rechnet diese NFS-Leistungen direkt gegenüber dem Feriengast ab (s. § 4 Abs. 2).

§ 3 Pflichten der Vertragsparteien

1. Die NFS GmbH hat sich gegenüber dem jeweiligen Eigentümer und Vermieter verpflichtet, die von dem Feriengast gebuchten Räumlichkeiten bei Mietbeginn für den jeweiligen Vermieter bezugsfertig bereitzuhalten und die vereinbarten Sonderleistungen zu erbringen. Die NFS GmbH selbst ist jedoch nicht Partei des dem jeweiligen Feriengast und dem jeweiligen Eigentümer zustande kommenden Mietvertrags.

2. Der Feriengast ist verpflichtet, die für die Überlassung des Mietobjekts und die von Ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen, den vereinbarten Preis an die, zum Inkasso zugunsten des jeweiligen Eigentümers berechtigten, NFS GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für von Feriengästen veranlasste Leistungen und Auslagen der NFS GmbH an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Für den Empfang der Zahlung ist die NFS GmbH geldempfangsbevollmächtigt. In den vereinbarten Preisen ist zudem eine Pauschale für die zu erbringenden Sonderleistungen der NFS GmbH enthalten.

3. Der Feriengast ist verpflichtet, Störungen oder sonstige Mängel unverzüglich gegenüber der NFS GmbH anzuzeigen, die in Vertretung des jeweiligen Eigentümers als direkter Ansprechpartner des Feriengastes gilt. Dabei hat der Feriengast seiner Schadensminderungspflicht nachzukommen.

4. Veränderungen hinsichtlich der Personenzahl oder des Buchungszeitraumes sind der NFS GmbH schriftlich oder textförmlich anzuzeigen.

Die Feriengäste sind verpflichtet, sorgfältig mit dem Mietobjekt umzugehen und dies nach Ende der vereinbarten Mietzeit geräumt an die NFS GmbH herauszugeben. Insbesondere sind die Kaminöfen in den Ferienobjekten durch die Feriengäste nur mit Holzbriketts zu befeuern. Zuwiderhandlungen können Schadenersatzansprüche zur Folge haben.

§ 4 Zahlung, Stornierung

1. Mit der Buchung eines Ferienapartments durch den Feriengast wird eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Buchungspreises an die NFS GmbH fällig. Die weiteren 75 % des Buchungspreises sind spätestens acht Wochen vor Anreise auf das von der NFS GmbH angegebene Konto zu überweisen. Den Feriengästen wird im Rahmen des verbindlichen Antwortschreibens das genaue Zahlungsziel mitgeteilt.

2. Wird der gebuchte Aufenthalt bis vier Wochen vor der geplanten Anreise storniert, werden den Feriengästen 50% des vereinbarten Preises durch die NFS GmbH in Rechnung gestellt und von dem bereits angezahlten Betrag einbehalten. Liegen weniger als vier Wochen zwischen der Stornierung und der geplanten Anreise und kann die Wohnung nicht oder nur zum Teil anderweitig vermietet werden, wird der Gesamtbetrag abzüglich ersparter Aufwendungen in Rechnung gestellt und von der NFS GmbH einbehalten. In diesem Fall wird die NFS GmbH dem Feriengast eine korrespondierende Rechnung übermitteln.

3. Der Feriengast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen über einer Forderung von NFS GmbH aufrechnen.

§ 5 Abwicklung des Aufenthaltes

1. Die gebuchte Ferienwohnung soll dem Feriengast grundsätzlich ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung stehen. In der Hauptsaison kann sich ein Beziehen des Feriendomizils in Ausnahmefällen jedoch bis auf 17.00 Uhr ausdehnen, ohne dass hierdurch Schadenersatzansprüche der Feriengäste begründet werden.

2. Am vereinbarten Abreisetag ist die Ferienwohnung spätestens um 10.00 Uhr geräumt der NFS GmbH zu übergeben. Bei einer Rückgabe nach 10.00 Uhr, ist die NFS GmbH berechtigt einen Schadenersatz in Höhe von 10% des Listenpreises in Rechnung zu stellen. Erfolgt die Rückgabe nach 15.00 Uhr in Höhe von 50% des Listenpreises. Wird die Wohnung nicht zurückgegeben, können der volle Listenpreis in Rechnung gestellt und etwaig entstandene Schäden durch die Verhinderung der Weitervermietung geltend gemacht werden.

3. Eine durch Mitarbeiter der NFS GmbH durchgeführte Notöffnung der Ferienwohnung (z.B. bei vergessener Zimmerkarte) außerhalb der Öffnungszeiten der Rezeption, welche vor Ort einsehbar sind, wird den Feriengästen in Höhe von 85,00 € inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.

4. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken, bedürfen der vorherigen Zustimmung der NFS GmbH in Textform.

§ 6 Haftung

1. Eine Haftung der NFS GmbH besteht nur insoweit, als Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) bestehen sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der NFS GmbH, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist.

2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die NFS GmbH nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche des Feriengastes aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

3. Soweit dem Feriengast ein Stellplatz auf dem Gelände der Ferienwohnanlage – auch gegen Entgelt – zur Verfügung gestellt wird, kommt hierdurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück gestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und/oder deren Anhänger und deren Inhalte, Motorräder, Fahrräder haftet die NFS GmbH nicht.

§ 7 Verjährung

1. Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

§ 8 Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen der Verträge bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Feriengast oder der NFS GmbH sind unwirksam.

2. Auf Verträge zwischen der NFS GmbH und dem Feriengast findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Feriengast als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleibt unberührt.

3. Sofern es sich bei dem Feriengast um einen Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Feriengast und der NFS GmbH, Bremen.

4. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

Hinweis: Gemäß Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlamentes, Artikel 16, gilt das 14-tägige Rücktrittsrecht nicht für Buchungen von Ferienwohnungen. Es gelten die vorgenannten Stornobedingungen von der NFS GmbH.

Schillig, den 1. Mai 2019